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Thesen · Entwicklungszeit statt Funktionsumfang

Wer nach einem Softwareprojekt den Quellcode nicht besitzt, hat Software gemietet.

Bei mir gehört der projektbezogene Quellcode nach vollständiger Zahlung dem Auftraggeber, samt den Dateien zum Weiterarbeiten. Weiterführen kann er selbst oder ein Dritter. Eine Bindung an eine eigene Plattform gibt es nicht.

Das sollte selbstverständlich sein. Ist es aber nicht immer.

Ausführlich

Was der Auftraggeber erhält

QUELLCODE. WEITERFÜHRBARKEIT. VERTRAULICHKEIT.

Die Zusammenarbeit ist auf technische Unabhängigkeit ausgelegt.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung den projektbezogenen Quellcode des entstandenen Entwicklungsstands sowie die für die weitere Bearbeitung relevanten Projektdateien, soweit diese Bestandteil der Entwicklung sind und rechtlich übertragen werden können.

Der Entwicklungsstand soll durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte weitergeführt werden können.

Vertrauliche geschäftliche und technische Informationen werden vertraulich behandelt.

Es gibt keine strategische Bindung an eine proprietäre Entwicklungsplattform von CUBE4DEV.

Sie kaufen Entwicklungszeit und erhalten den daraus entstandenen Projektstand.

Was der Auftraggeber erhält →

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