Ir al contenido
cube4devcube4dev

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Entwicklungsleistungen von CUBE4DEV GmbH / Unternehmeravantgarde

Vita en PDF

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CUBE4DEV GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über Produkt- und Softwareentwicklungsleistungen unter der Bezeichnung Unternehmeravantgarde.

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.

2. Leistung

CUBE4DEV erbringt Produkt- und Softwareentwicklungsleistungen auf Zeitbasis.

Gegenstand der Beauftragung ist die vereinbarte Entwicklungszeit. Ein bestimmter Funktionsumfang, ein bestimmtes Entwicklungsergebnis oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Richtung und Prioritäten der Entwicklung können während der vereinbarten Entwicklungszeit aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst werden.

3. Entwicklungswoche und Vergütung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vergütung für eine Entwicklungswoche 4.900 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Gestartet wird nach Zahlungseingang.

Jede weitere Entwicklungswoche wird separat vereinbart. Eine automatische Fortsetzung besteht nicht.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von CUBE4DEV.

5. Quellcode und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber den projektbezogenen Quellcode und die im Rahmen der Beauftragung für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnisse.

An individuell für den Auftraggeber geschaffenen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber die für die Nutzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte.

Bereits vorhandene oder allgemein verwendbare Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden und Komponenten von CUBE4DEV bleiben hiervon unberührt. Soweit diese für die Nutzung des Projektergebnisses erforderlich sind, erhält der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte.

Für Open-Source-Software und sonstige Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

6. KI-gestützte Entwicklung

CUBE4DEV setzt bei der Entwicklung KI-gestützte Werkzeuge ein.

Auswahl, Prüfung, Bearbeitung und Integration der damit erzeugten Ergebnisse erfolgen im Rahmen der Entwicklungsleistung durch CUBE4DEV.

Für Dienste, Software und Infrastruktur unabhängiger Drittanbieter gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen und technische Verfügbarkeit.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen vertraulich und verwenden diese ausschließlich im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit.

Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

8. Haftung

CUBE4DEV haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der CUBE4DEV GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.